Neue Lenk- und Ruhezeiten ab 11.Mai 2007 - Auftraggeber sollen für Verstöße haften
Bei Verstößen gegen die Lenk- und Ruhezeiten werden künftig Arbeitgeber und gegebenenfalls auch Auftraggeber zur Rechenschaft gezogen. Das sieht die Neuregelung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung für den gewerblichen Schwerlastverkehr ab 3,5 to vor. Sie tritt voraussichtlich ab April 2007 in Kraft. Nach der endgültigen Absegnung des Vermittlungsergebnisses durch das Europäische Parlament und den EU-Ministerrat Anfang Februar wird die neue Verordnung im Frühjahr im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden. Den EU-Mitgliedstaaten wurde eine Frist von einem Jahr eingeräumt, um die Vorbereitungen für die Umsetzung der neuen Vorschriften zu treffen. Diese Frist ändert jedoch nichts daran, dass der digitale Tachograf voraussichtlich von Anfang Mai 2006 an für alle neuen Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen vorgeschrieben ist.
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